Bei allgemeinen Fragen zum
LBEG
wenden Sie sich bitte an:
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Stilleweg 2
30655 Hannover
Telefon: +49 (0)511-643-0
Telefax: +49 (0)511-643-2304
www.lbeg.niedersachsen.de
Zentralstelle für elektronische Posteingänge:
poststelle-hannover@lbeg.niedersachsen.de
Bei Presseanfragen wenden Sie sich bitte an:
Eike Bruns
Pressesprecher
Stilleweg 2
30655 Hannover
Telefon: +49 (0)511-643-2274
Mobil: +49 (0)170-8921900
E-Mail:
eike.bruns@lbeg.niedersachsen.de
Kontakt
Startseite
Fragen & Antworten
Glossar
Ein Angebot vom
LBEG
LBEG
Geologische Landesaufnahme
Niedersächsischer Bodenfeuchteinformationsdienst NIBOFID
Geothermie
Erdfälle
Bohr- und Ölschlammgruben
Erdgas
Bergrechtliche Erlaubnisse / Bewilligungen
Fracking
Lagerstättenwasser
Lagerstättenwasseraustritt Emlichheim
Untersuchungen im Umfeld von Erdgasförderplätzen
Planfeststellungsverfahren / Erörterungstermin
Besondere Verfüllabschnitte
Untersuchungen an Erdölplätzen
Bergbauliche Einwirkungsbereiche
Geologiedatengesetz (GeolDG)
Lagerstättenwasser
Was ist Lagerstättenwasser?
Was passiert mit dem Lagerstättenwasser im Rahmen der Erdöl- bzw. der Erdgasförderung?
Was ist eine Einpressbohrung?
Was ist eine Versenkbohrung?
Gibt es alternative Entsorgungs- oder Aufbereitungsmöglichkeiten von Lagerstättenwasser?
Wie ist der dauerhafte Verbleib (Versenken) von Lagerstättenwasser gesetzlich geregelt (neue Gesetzgebung!)?
Was wird ab jetzt bei der Genehmigung einer Versenkbohrung geprüft?
Werden die Wasserbehörden im Genehmigungsverfahren eingebunden?
Wer wird sonst noch im Verfahren eingebunden und wie werden die Bürger über eine geplante Versenkbohrung informiert?
Muss das LBEG die Versenkung von Lagerstättenwasser zulassen?
Wie wird der Grundwasserschutz sichergestellt?
Wie wird Lagerstättenwasser transportiert?
Seit wann wird Lagerstättenwasser versenkt?