Bei allgemeinen Fragen zum LBEG wenden Sie sich bitte an: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Stilleweg 2 30655 Hannover Telefon: +49 (0)511-643-0 Telefax: +49 (0)511-643-2304 www.lbeg.niedersachsen.de
Darf auch ein anderes Unternehmen in dem Erlaubnisfeld nach Rohstoffen suchen?
Die Erlaubnis ist ein ausschließliches Recht gegenüber Dritten, d.h. niemand außer dem Erlaubnisinhaber darf für den erteilten Bodenschatz Aufsuchungsmaßnahmen in diesem Feld durchführen.