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Bergrechtliche Erlaubnisse / Bewilligungen
Wie werden die Gemeinden und Landkreise in das Vergabeverfahren eingebunden?

Sofern die eingereichten Unterlagen vollständig und fachlich in Ordnung sind, schreibt das LBEG alle vom Gebiet betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte mit der Bitte um Stellungnahme an (Beteiligungsverfahren). In dem Schreiben werden die Landkreise und kreisfreien Städte u.a. aufgefordert, zu prüfen, ob überwiegende öffentliche Interessen vorliegen, die einen Bezug zu dem Feld selbst haben, sich auf das gesamte zuzuteilende Feld erstrecken, gegenüber den volkswirtschaftlich-bergbaulichen Interessen überwiegen und eine Erkundung bzw. Gewinnung ausschließen. Erwartet werden Ausschlussgründe bzw. Hinweise auf Vorrang- und Schutzgebiete. Aufgrund eines Erlasses des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) vom 16.06.2014 werden auch die Gemeinden über Anträge auf Zuteilung von Bergbauberechtigungen informiert. Dieses Verfahren dient der frühzeitigen Information. Die Gemeinden haben dadurch die Möglichkeit, eine Stellungnahme beim LBEG abzugeben.