Bei allgemeinen Fragen zum LBEG wenden Sie sich bitte an:
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Bergrechtliche Erlaubnisse / Bewilligungen
Wie erhält ein Unternehmen eine Aufsuchungserlaubnis?

Interessierte Unternehmen müssen beim LBEG einen Antrag zur Genehmigung einreichen. Dieser Antrag enthält Informationen über das Unternehmen, die Größe des angestrebten Aufsuchungsgebietes (u.a. Kartenmaterial), das geplante Arbeitsprogramm mit Angaben zum zeitlichen Ablauf, den geschätzten Kosten sowie den vorgesehenen technischen Maßnahmen. Das Unternehmen muss schriftlich nachweisen, dass es finanziell und fachlich in der Lage ist, eine bergbauliche Aufsuchung sowie anschließende Rohstoffförderung durchzuführen.