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Bohr- und Ölschlammgruben
Welche Rolle spielte Umweltschutz beim Umgang mit Schlammgruben?

Im Jahr 1859 brachte der Geologe Konrad Hunäus eine der weltweit ersten ölfündigen Bohrungen bei Wietze (Landkreis Celle) nieder. Damit begann die industrielle Erdölförderung in Niedersachsen. Alleine im Landkreis Celle wurden bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts mehrere hundert Bohrungen abgeteuft. Die damalige Bergbehörde hat jedoch erst 1904 die Aufsicht über die Erdölproduktion übernommen. Von 1859 bis 1904 durfte also jeder Grundstückseigentümer eine Erdölbohrung auf seinem Boden abteufen und eine Schlammgrube anlegen, ohne die Bergbehörde in Kenntnis zu setzen.

Erst seit 1904 werden Erdölbohrungen von der Bergbehörde überwacht. Die Erdgasförderung begann in Norddeutschland (Hamburg) 1910. Bis zur Novellierung (Erneuerung) des Bergrechts im Jahr 1980 endete die Betriebsüberwachung einer Erdöl- oder Erdgasbohrung oder einer Schlammgrube mit dem Ende der Förderung. Umweltstandards, wie sie heute üblich sind, galten damals noch nicht. So gibt es erst seit 1999 ein Bundes-Bodenschutzgesetz. Jedoch endete auch damals die Bergaufsicht erst, wenn davon ausgegangen werden konnte, dass in Zukunft nicht mehr mit Gefahren von den ehemaligen Tätigkeiten zu rechnen war. Seitdem wurden die Standards, nach denen eine Beendigung der Bergaufsicht möglich ist, laufend an das aktuelle Umwelt- und Abfallrecht angepasst.