Das Bohrloch ist beim Bohrvorgang mit dichten Rohren ausgekleidet. Der Spalt zwischen Gebirge und diesen Rohren wird mit Zement abgedichtet. Die nutzbaren Grundwasserschichten sind im Norddeutschen Becken in der Regel bis maximal 400 m Tiefe anzutreffen. Die Versenkung von Lagerstättenwasser erfolgt zukünftig in wesentlich tieferen Schichten (in druckabgesenkte kohlenwasserstoffhaltige Gesteinsschichten, s. o. Hinweis zur neuen Gesetzgebung), so dass ein ausreichender Sicherheitsabstand zum Grundwasser vorhanden ist. Zudem fordert das LBEG vom Betreiber den Nachweis, dass er die bergrechtlichen Anforderungen erfüllt.