Bei allgemeinen Fragen zum LBEG wenden Sie sich bitte an: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Stilleweg 2 30655 Hannover Telefon: +49 (0)511-643-0 Telefax: +49 (0)511-643-2304 www.lbeg.niedersachsen.de
Werden die Wasserbehörden im Genehmigungsverfahren eingebunden?
Die zuständige Wasserbehörde wird vom LBEG im bergrechtlichen Planfeststellungverfahren beteiligt und kann eine Stellungnahme abgeben. Wasserrechtliche Erlaubnisse werden vom LBEG im Einvernehmen mit der Wasserbehörde erteilt.