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Bergrechtliche Erlaubnisse / Bewilligungen
Wie lange gilt eine Aufsuchungserlaubnis?

Eine Erlaubnis darf nach dem Bundesberggesetz (BBergG) maximal eine Gültigkeit von fünf Jahre haben. Sie kann auf Antrag durch das LBEG mehrmals für maximal drei Jahre verlängert werden, wenn das Erlaubnisfeld noch nicht ausreichend untersucht werden konnte.