Bei allgemeinen Fragen zum LBEG wenden Sie sich bitte an:
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Stilleweg 2
30655 Hannover
Telefon: +49 (0)511-643-0
Telefax: +49 (0)511-643-2304
www.lbeg.niedersachsen.de

Zentralstelle für elektronische Posteingänge: poststelle-hannover@lbeg.niedersachsen.de
Bei Presseanfragen wenden Sie sich bitte an:

Eike Bruns
Pressesprecher
Stilleweg 2
30655 Hannover
Telefon:  +49 (0)511-643-2274
Mobil:      +49 (0)170-8921900
E-Mail:     eike.bruns@lbeg.niedersachsen.de
 
Kontakt
Bergrechtliche Erlaubnisse / Bewilligungen
Darf auch ein anderes Unternehmen in dem Erlaubnisfeld nach Rohstoffen suchen?

Die Erlaubnis ist ein ausschließliches Recht gegenüber Dritten, d.h. niemand außer dem Erlaubnisinhaber darf für den erteilten Bodenschatz Aufsuchungsmaßnahmen in diesem Feld durchführen.