Bei der Vergabe von Bergbauberechtigungen handelt es sich lediglich um ein nichtförmliches Verwaltungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung. Ein Erörterungstermin hingegen wird beispielsweise in Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Zu einem solchen kann es im Rahmen einer nachgeschalteten Betriebsplanzulassung für eine Gewinnung von Bodenschätzen kommen.