Bei allgemeinen Fragen zum LBEG wenden Sie sich bitte an:
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Stilleweg 2
30655 Hannover
Telefon: +49 (0)511-643-0
Telefax: +49 (0)511-643-2304
www.lbeg.niedersachsen.de

Zentralstelle für elektronische Posteingänge: poststelle-hannover@lbeg.niedersachsen.de
Bei Presseanfragen wenden Sie sich bitte an:

Eike Bruns
Pressesprecher
Stilleweg 2
30655 Hannover
Telefon:  +49 (0)511-643-2274
Mobil:      +49 (0)170-8921900
E-Mail:     eike.bruns@lbeg.niedersachsen.de
 
Kontakt
Bergrechtliche Erlaubnisse / Bewilligungen
Warum gibt es keinen Erörterungstermin?

Bei der Vergabe von Bergbauberechtigungen handelt es sich lediglich um ein nichtförmliches Verwaltungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung. Ein Erörterungstermin hingegen wird beispielsweise in Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Zu einem solchen kann es im Rahmen einer nachgeschalteten Betriebsplanzulassung für eine Gewinnung von Bodenschätzen kommen.