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Bergrechtliche Erlaubnisse / Bewilligungen
Warum erhält die breite Öffentlichkeit keine Informationen im laufenden Vergabeverfahren?

Für das Vergabeverfahren hat der Gesetzgeber festgelegt, dass keine Öffentlichkeit beteiligt wird. Erst nach Erteilung des Bescheids, darf das LBEG die Öffentlichkeit informieren. Dann gibt das LBEG auch eine Pressemitteilung heraus. Zusätzlich wird das Feld geografisch im öffentlich zugänglichen NIBIS Kartenserver dargestellt.